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Jul
03
2012

Lasst euch nicht verklagen!

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Ein unglaublich gutes Marketingbeispiel lieferte die FOM Essen. Es zeigt hervorragend, wie man es nicht machen sollte. Und natürlich kann man auch aus Fehlern lernen!

Am 02.07.12 berichtete BILD:
Uni verklagt Studenten – weil er zu schnell studierte
Hochschule will 3000 Euro Gebühren für Rest-Semester”
über einen Fall eines “Turbo-Studenten”, der nun finanziell dafür belangt werden soll, dass er sein Studium unterhalb der Planlaufzeit abgeschlossen hat. Dies hat er mit großen Fleiß und durch Teamwork erreicht.

Die FOM Essen betrachtet die periodischen Studiengebühren offensichtlich als Ratenzahlung auf eine feste Studiengebühr für die gesamte Weiterbildung. Das mag man durchaus auch so vereinbaren können. Da der betroffene Student nun ausgerechnet Betriebswirt ist und sich über die Forderung überrascht zeigt, darf wohl angenommen werden, dass eine solche Vereinbarung so nicht getroffen wurde.

In jedem Falle gilt wohl auch für Weiterbildungsangebote: “TRAU, SCHAU WEM!”. Hier wäre die FOM also gut beraten gewesen, die besondere Leistung des Studenten lieber werbewirksam zu nutzen, und auf die vermeintlich offenen 3.000,- zu verzichten – anstatt ihn ebenso öffentlichkeitswirksam vor Gericht zu zerren und sich damit den eigenen Ruf zu beschmutzen.

Zwar gibt es auch an der von mir gewählten DAA Düsseldorf einige Dinge, die ich suboptimal finde. Dieser Vorfall jedoch gibt mir dennoch das Gefühl, eine excellente Wahl getroffen zu haben. :-)

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Über den Autor

Mario Liedtke

Mario Liedtke studiert seit dem 01.10.2010 an der DAA Düsseldorf Betriebswirtschaftslehre und wird voraussichtlich 2014 seinen Master machen. Als Zwischenziel erfolgt die Prüfung zum staatlich geprüften Betriebswirt.

Permanentlink zu diesem Beitrag: http://www.betriebswirtblog.de/2012/07/lasst-euch-nicht-verklagen/

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